
EXPERTISE
FORSCHUNGSZULAGE
Jetzt steuerliche Förderung für Ihre Entwicklungsprojekte sichern.
Viele Unternehmen entwickeln neue Produkte, Software, Verfahren oder interne Prozesse, ohne ihre Projekte als Forschung und Entwicklung einzuordnen. Wir prüfen, ob Ihre Vorhaben förderfähig sind, strukturieren die Unterlagen und begleiten Sie durch das Verfahren mit BSFZ und Finanzamt.
Kostenloser Erstcheck. Klare Einschätzung. Strukturierte Antragstellung.
Von der Ersteinschätzung über die FuE-Abgrenzung bis zur steuerlichen Festsetzung: Wir strukturieren den Prozess klar und nachvollziehbar.
IN 5 SCHRITTEN ZUR FORSCHUNGSZULAGE
Kostenloser
Fördercheck
Wir prüfen, ob Ihr Entwicklungsprojekt grundsätzlich zur Forschungszulage passen kann. Dabei betrachten wir Projektziel, Zeitraum, technische Herausforderung und grobe Aufwände.
FuE-Abgrenzung
Gemeinsam klären wir, welche Tätigkeiten förderfähig sein können und welche eher Routine, Implementierung oder Tagesgeschäft sind. Diese Abgrenzung ist entscheidend für eine belastbare Antragstellung.
Unterlagen
strukturieren
Wir bereiten Projektbeschreibung, Arbeitspakete, Zeiträume, beteiligte Personen und Nachweise so auf, dass daraus eine saubere Antragsgrundlage entsteht.
BSFZ-Bescheinigung
Anschließend unterstützen wir bei der fachlichen Darstellung des Vorhabens für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die BSFZ prüft, ob das Projekt als FuE-Vorhaben begünstigungsfähig ist.
Steuerliche
Festsetzung
Nach positiver BSFZ-Bescheinigung folgt der Antrag beim Finanzamt. Die Forschungszulage wird dort festgesetzt und steuerlich berücksichtigt.
FÖRDERPOTENZIAL WIRD OFT ÜBERSEHEN
Viele Unternehmen entwickeln förderfähige Lösungen, ohne es zu wissen. Wir prüfen, ob Ihr Projekt zur Forschungszulage passt.
Entscheidend ist nicht, ob Ihr Unternehmen ein eigenes Forschungslabor hat. Entscheidend ist, ob technische Unsicherheiten bestehen, ein systematisches Vorgehen vorliegt und das Projekt über reine Routineentwicklung hinausgeht. Genau hier entstehen häufig Unsicherheiten: bei der Förderfähigkeit, bei der Dokumentation und bei der korrekten Abgrenzung zu Standardumsetzung oder Tagesgeschäft.
WARUM MIT JOHANNES BEITZINGER CONSULTING?
Wir verbinden Fördermittelberatung, Digitalisierung und Antragslogik, damit Ihr Vorhaben fachlich sauber eingeordnet und wirtschaftlich sinnvoll bewertet wird.
FÖRDERLOGIK VERSTEHEN
Wir prüfen nicht nur, ob ein Projekt innovativ klingt. Wir prüfen, ob es zur Systematik der Forschungszulage passt und fachlich belastbar dargestellt werden kann.
UNTERLAGEN BELASTBAR STRUKTURIEREN
Wir bereiten Entwicklungsziele, Arbeitspakete, technische Unsicherheiten, Zeiträume und Nachweise so auf, dass daraus eine nachvollziehbare Antragsgrundlage entsteht.
UNTERNEHMERISCH PRIORISIEREN
Nicht jedes theoretisch mögliche Vorhaben sollte beantragt werden. Wir bewerten Aufwand, Nutzen und Risiko und empfehlen nur den nächsten Schritt, der fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
FACHLICH FUNDIERT. INDIVIDUELL BEGLEITET.
Für welche Projekte kommt die Forschungszulage in Betracht?
Software, Algorithmen, Datenmodelle oder Schnittstellen
KI-gestützte Anwendungen und digitale Systeme
Neue Produkte, Prototypen, Materialien oder Komponenten
Herstellungs-, Prüf-, Logistik- oder Qualitätsverfahren
Interne Entwicklungsprojekte mit technischem Entwicklungsrisiko
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Was ist die Forschungszulage? Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Sie kann für begünstigte FuE-Vorhaben beantragt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss mein Unternehmen ein Forschungsinstitut sein? Nein. Auch KMU, Start-ups, Handwerksbetriebe und etablierte Unternehmen können in Betracht kommen, wenn sie förderfähige Entwicklungsprojekte durchführen.
Sind Softwareprojekte förderfähig? Softwareprojekte können förderfähig sein, wenn sie über Standardimplementierung hinausgehen und technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten systematisch bearbeitet werden. Eine reine Einführung vorhandener Standardsoftware reicht in der Regel nicht aus.
Kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden? Grundsätzlich können bereits entstandene förderfähige Aufwendungen relevant sein. Die konkreten Fristen hängen vom jeweiligen Wirtschaftsjahr und dem steuerlichen Verfahren ab und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Ist die Forschungszulage garantiert? Nein. Die fachliche Begünstigungsfähigkeit prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die steuerliche Festsetzung erfolgt anschließend durch das zuständige Finanzamt. Eine Förderung hängt immer vom konkreten Vorhaben, den Aufwendungen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.